Eine Frau, die nach einer anonymen Sex-Auktion schwanger geworden ist, hat ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben. Geklagt hatte die Frau, die sich gleich mehrmals ersteigern ließ. Sie hatte im April und Mai 2007 Sex mit sechs Männern.
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