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Vorratsdatenspeicherung - aktuelles Urteil

Verfasst von T. am März 19, 2008

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.
Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf Weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen – wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben – sämtliche Daten beispielsweise über Teilnehmer und Zeitpunkt von Telefonaten speichern. Sie dürfen allerdings dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.
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